Dienstleistungen
Abmeldung des Wohnsitzes
Nur wenn Sie ins Ausland fortziehen oder wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine davon aufgeben, müssen Sie sich abmelden.
Den Abmeldeschein müssen Sie unterschrieben innerhalb einer Woche der für die aufgegebene Wohnung zuständigen Meldebehörde zuschicken. Dies können Sie persönlich oder auf dem Postweg erledigen.
Ehegatten, Eltern und Kinder mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen können einen Abmeldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.
Fristen:
Innerhalb einer Woche nach dem Auszug.
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis bzw. Reisepass
Gebühren:
keine
Formular:
Abmeldung bei der Meldebehörde
Ansprechpartner / Amt: