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Rathaus Schöllkrippen
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Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
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Fax: 06024/673599
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Dienstleistungen

Lohnsteuerkarten

Im Bürgerbüro erhalten Sie eine Lohnsteuerkarte, wenn Sie am 20.09 des jeweiligen Vorjahres im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen mit Hauptwohnung gemeldet waren. Wohnten Sie zum 20.09 in einer anderen Gemeinde, wird Ihnen dort die Lohnsteuerkarte ausgestellt. Die Lohnsteuerkarte können Sie schriftlich aber auch telefonisch beantragen.

Fristen:
Die Lohnsteuerkarten werden bis Ende Oktober zugestellt.

Gebühren:
gebührenfrei

Weitere Informationen:

Die Lohnsteuerkarten sind ein wichtiger Faktor zur Ermittlung des Verteilerschlüssels, nach dem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohn- und Einkommenssteuer erhält. Jede fehlende Lohnsteuerkarte (mit Eintrag) minder die Steuereinnahmen der betreffenden Wohnsitzgemeinde und wirkt sich zum Nachteil aller Einwohner aus.
Außerdem wird anhand der zurückgegebenen Lohnsteuerkarten/-belege erneut eine Lohnsteuerstatistik durchgeführt., deren Daten für finanz- und wirtschaftspolitische Zwecke von besonderer Bedeutung sind; Sie geben Aufschluss über die Einkommensverteilung und Steuerbelastung und liefern somit wichtige Hinweise für steuerpolitische Überlegungen und Entscheidungen. Nicht zuletzt dienen die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte auch der Ermittlung des dem Land Bayern zustehenden Zerlegungsanteil an der Lohnsteuer.

Alle ausgestellten Lohnsteuerkarten sind nach Ablauf des Kalenderjahres dem Finanzamt zu übertragen; dies betrifft auch die Lohnsteuerkarten derjenigen Arbeitnehmer

  • die ihre Lohnsteuerkarte nicht für den Lohnsteuer-Jahresausgleich oder die Einkommenssteuer-Veranlagung benötigen
  • deren Lohnsteuerkarten ohne Eintragungen geblieben sind
  • die nur zeitweilig oder kurzfristig beschäftigt waren und aufgrund niedrigen Bruttoarbeitslohns keine Lohnsteuer zu zahlen hatten.

Bitte geben Sie deshalb nicht mehr benötigte Lohnsteuerkarten im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder direkt beim Finanzamt ab.

Ansprechpartner / Amt:

Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen

  • Blankenbach
  • Kleinkahl
  • Krombach
  • Schöllkrippen
  • Sommerkahl
  • Westerngrund
  • Wiesen
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