Dienstleistungen
Mitteilungsblattgebühren
Für amtliche Bekanntmachungen und sonstige Veröffentlichungen wird ein Mitteilungsblatt herausgegeben.
Fristen:
Die Bestellung ist an keine Fristen gebunden und kann jederzeit formlos im Steueramt oder Bürgerbüro erfolgen.
Notwendige Unterlagen:
Gebühren:
Die Gebühren für das Mitteilungsblatt sind abhängig von der Gemeinde.
- Blankenbach 12,00 EUR
- Kleinkahl 6,00 EUR
- Krombach 7,00 EUR
- Schöllkrippen 13,00 EUR
- Sommerkahl 13,50 EUR
- Westerngrund 7,00 EUR
- Wiesen 10,00 EUR
Die Fälligkeit ist einmal jährlich am 30.09. eines Jahres. Da keine Rechnungsstellung erfolgt wird im Mitteilungsblatt selbst ein entsprechender Fälligkeitshinweis veröffentlicht.
Ansprechpartner / Amt: