Dienstleistungen
Pässe und Ausweise
Personalausweis
Wer in der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen seinen Hauptwohnsitz hat und Deutsche/r ist, kann ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis im Bürgerbüro der VG Schöllkrippen beantragen. Vor dem 16. Geburtstag ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Reisepass
Wer in der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen seinen Hauptwohnsitz hat und Deutsche/r ist, kann mit Wirkung vom 01.11.2007 ab dem 12. Geburtstag einen Reisepass im Bürgerbüro beantragen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (18. Geburtstag) ist die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich, solange ihnen das elterliche Sorgerecht gemeinsam zusteht.
Kinderreisepass
Kinderreisepass.
Nähere Informationen zu den einzelnen Ausweisen und Pässen erhalten Sie unter den Rubriken "Personalausweise", "Reisepass" und "Kinderreisepass".
Gebühren:
Nähere Informationen zu den jeweiligen Gebühren erhalten Sie ebenfalls unter den oben genannten Rubriken.
Ansprechpartner / Amt: