Gemeinde Sommerkahl
Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren
nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie
1. Zieldefinition
a) Die Gemeinde Sommerkahl führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der "Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)" in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.
Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.
b) Zeitgleich führt die Gemeinde Sommerkahl ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der "Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)" in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.
Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.
Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist.
2. Unterversorgungssituation
Die Gemeinde Sommerkahl (Einwohner: 1.141, Landkreis Aschaffenburg) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s). Betroffen sind die Gemeindeteile Sommerkahl (898 Einwohner) und Vormwald (243 Einwohner). (Zur Machbarkeitsstudie hier klicken.)
Die Gemeinde Sommerkahl hat eine Ist- und Bedarfsanalyse (siehe Anhang) nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung der Ortsteile ergibt. Das Ergebnis liegt als Anlage bei oder kann schriftlich beim Breitbandpaten der Gemeinde Sommerkahl, Tobias Eich, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen angefordert werden.
3. Zieldefinition
Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt.
Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s im Upload. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen.
Für gewerbliche Anschlüsse ist eine Versorgung entsprechend des angemeldeten Bedarf gemäß des Breitbandexposes(siehe Anlage)bedarfsgerecht.
Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.
4. Anforderungen
Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet.
Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.
Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:
- Vorstellung des Netzbetreibers
- Referenzen
- Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur
- Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload
- Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge
- Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s
- Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)
- Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme
5. Besonderheiten im Auswahlverfahren
a. Bewertungskriterien
- Erschließungsgrad
- Höhe der Endkundenpreise
- Zuschussbedarf
- Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.)
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Der Erschließungsgrad, die Höhe
der Endkundenpreise und der Zuschussbedarf werden vorrangig berücksichtigt.
b .Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene
Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden. Ausnahmen nach Nummer 6.4.2 der Breitbandrichtlinie sind zu begründen.
c. Netzbetrieb
Der Netzbetrieb ist für mindestens 5 Jahre aufrecht zu erhalten.
6. Sonstiges
Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
7. Fristen
Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 09.03.2010 beim Breitbandpaten der Gemeinde Sommerkahl eingegangen sein (siehe Ziffer 9).
Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 23.03.2010 beim Breitbandpaten der Gemeinde Sommerkahl eingegangen sein (siehe Ziffer 9).
Achtung, am 17.03.2010 wurde beschlossen, die Frist für das Auswahlverfahren auf den 07.04.2010 zu verlängern.
8. Bindefristen
Der Bieter ist mindestens bis 30.09.2010 an sein Angebot gebunden
9. Ansprechpartner
Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate Tobias Eich, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen, Tel. 06024/673577, Fax 06024/9735970.