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Aktuelles

Widmung des neu ausgebauten Teilstücks „ Eichenstraße “ zur Ortsstraße

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Widmung des neu ausgebauten Teilstücks „ Eichenstraße “ zur Ortsstraße


Das in der Gemeinde Wiesen, Landkreis Aschaffenburg, Gemarkung Wiesen neu ausgebaute Teilstück der Straße „Eichenstraße“, Fl.-Nr. 4199 wird gem. Art. 6 Abs. 1 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet.

Die Aufstufung ist eine Allgemeinverfügung im Sinne des Art. 35 Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG).
Sie kann gem. Art. 41 Abs. 3 des BayVwVfG während der allgemeinen Dienststunden im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen eingesehen werden. Die Widmung gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben (Art. 41 Abs. 3 BayVwVfG).


Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.

Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollte angegeben, der angefochtene Verwaltungsakt soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegegesetzes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Verwaltungsakt Widerspruch einzulegen.

Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Wiesen gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Wiesen wenden.

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