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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

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Dienstleistungen

Kulturerbe, Beantragung einer Förderung für Projekt zur Erhaltung, Erforschung und Vermittlung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa

Sie erforschen das deutsche Kulturerbe in den ehemaligen Ostprovinzen des Deutschen Reichs, Ost-, Ostmittel-, Südosteuropa, in der ehemaligen Sowjetunion oder Zentralasien? Dann können Sie eine Förderung durch das Bundesministerium des Innern (BMI) beantragen.

Sie können eine Förderung beispielsweise für folgende Projekte in der Sparte "Wissenschaft" erhalten:

  • monografische Untersuchungen und andere Forschungsprojekte
  • Fachtagungen, Symposien, Konferenzen, Workshops
  • Erarbeitung von Lexika, Fachwörterbüchern, thematischen und regionalen Fachbibliographien und Ähnlichem mit dem Ziel der Veröffentlichung (vorzugsweise online)
  • Quellenerschließungen, einschließlich wissenschaftlicher Analyse
  • Digitalisierung des Kulturerbes
  • Veröffentlichung wissenschaftlicher Werke, vorzugsweise in digitalen Formaten
    • Wenn Sie die gedruckte Form beantragen, müssen Sie Angaben darüber machen, warum Sie eine Onlinepublikation nicht in Betracht ziehen. Der Druck von Dissertationen wird nur ausnahmsweise gefördert, wenn
      • die Arbeit die Höchstnote nach der jeweiligen Promotionsordnung erzielt hat (in Deutschland „summa cum laude“) und
      • ein spezifisches Interesse der Wissenschaft an der Veröffentlichung in gedruckter Form besteht.
      • Als Doktorandin oder Doktorand tragen Sie einen Eigenanteil von 20% des ermittelten Förderhöchstbetrages aus Bundesmitteln. Die Förderung von Übersetzungen ist möglich.

Sie können eine Förderung beispielsweise für folgende Projekte in der Sparte "Kulturelle Vermittlung" erhalten:

  • Ausstellungen
  • Tagungen, Seminare und Workshops
  • Angebote für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
  • Angebote der Bildungs- und Jugendarbeit
  • kulturelle Veranstaltungen aus den Bereichen Kunst, Musik, Literatur, Theater und Tanz
  • populärwissenschaftliche Print- und Onlinepublikationen (einschließlich Druckkosten und Übersetzungen)
  • Filme, Ton- und weitere digitale Datenträger
  • Online-Dokumentationen und andere digitale Medienbeiträge (z.B. Podcasts)
  • Ankäufe von herausragenden kulturgeschichtlichen Objekten

Das BMI fördert vor allem Projekte, die folgende Aspekte berücksichtigen:

  • kulturellen Austausch zwischen Deutschland und seinen Nachbarländern
  • Förderung des akademischen Nachwuchseses
  • internationale Kooperationen
  • Interdisziplinarität
  • Öffentlichkeitswirksamkeit
  • Zusammenarbeit mit Einrichtungen sowie Akteurinnen und Akteuren aus dem östlichen Europa

Über die Höhe der Förderung entscheidet das BMI nach Einzelfall. Sie liegt bei höchstens 100.000 EUR pro Projekt und Jahr.

Sie erhalten keine Förderung für:

  • universitäre Abschlussarbeiten einschließlich Dissertationen
  • die Gründung neuer Buchreihen

  • Ihr Projekt leistet einen Beitrag zur wissenschaftlichen Erforschung oder kulturellen Vermittlung der deutschen Vergangenheit in den:
    • ehemaligen Ostprovinzen des Deutschen Reichs und
    • den Siedlungsgebieten der Deutschen in den Staaten
      • Ostmitteleuropas,
      • Osteuropas,
      • Südosteuropas und
      • Zentralasiens.
  • Ihr Fokus liegt in der Zeit vom Mittelalter bis in die Gegenwart. 
  • Ihr Vorhaben entspricht thematisch und methodisch aktuellen wissenschaftlichen Standards und dem internationalen Forschungsdiskurs.
  • Ihr Projekt hat einen nachhaltigen Effekt zum Ziel, etwa
    • wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn,
    • Lerneffekt beim Publikum,
    • vertiefte Auseinandersetzung mit der Vergangenheit oder
    • einen Beitrag zur Aussöhnung in Europa oder Ähnliches.
  • Ihr Projekt trägt in besonderem Maße zur Erreichung der Förderziele bei.
  • Die Bearbeiterin oder der Bearbeiter Ihres Forschungsprojekts hat mindestens
    • Master,
    • Magister,
    • Staatsexamen oder
    • einen vergleichbaren Hochschulabschluss.
  • Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen.
  • Ihre ordnungsgemäße Geschäftsführung ist gesichert.
  • Sie sind in der Lage, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Projekts ist gesichert.

Anträge können stellen:

  • juristische Personen mit Sitz in Deutschland
    • Verein
    • Stiftung des Privatrechts
    • GmbH
    • Aktiengesellschaft
    • eingetragene Genossenschaft
    • Körperschaft des öffentlichen Rechts
    • Anstalt des öffentlichen Rechts
    • Stiftung des öffentlichen Rechts

Stellen Sie den Antrag auf Förderung auf elektronischem Weg beim Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE).

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BKGE herunter.
  • Füllen Sie den Antrag elektronisch aus.
  • Drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben ihn und scannen Sie ihn wieder ein.
  • Senden Sie den unterschriebenen Antrag und die sonstigen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das an das BKGE.
  • Das BKGE begutachtet Ihren Antrag fachlich. Gegebenenfalls schaltet das Bundesministerium des Innern (BMI) weitere Gutachterinnen und Gutachter ein. Das BMI berücksichtigt diese fachlichen Stellungnahmen bei seiner Entscheidung über Ihren Antrag.
  • Das BMI informiert Sie über seine Entscheidung. Danach leitet das BMI Ihren Antrag an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weiter. Das BVA prüft Ihren Ausgaben- und Finanzierungsplan.
  • Sie erhalten vom BVA auf elektronischem Weg Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
  • Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben: Weisen Sie beim BVA die Verwendung der Fördermittel nach und legen den Abschlussbericht vor.

  • Einsendeschluss für einen vollständigen Projektantrag: 31. August eines Jahres
  • Nachweis über Verwendung der Mittel: spätestens 6 Monate nach Projektende 

Es fallen keine Kosten an.

  • Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
  • Eine weitere Fördermöglichkeit für Projekte der kulturellen Vermittlung und der Erhaltung deutscher Kulturgegenstände gibt es im Rahmen der Kulturförderung nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Diese Förderung können Sie bei den Bundesländern beantragen.

Bundesministerium des Innern (siehe BayernPortal)