Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
VG Schöllkrippen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Ortsansicht Schöllkrippen, im Vordergrund eine bunte Blumenwiese
Termin buchen

Dienstleistungen

Berufsausbildung in außerbetrieblicher Einrichtung, Beantragung einer Unterstützung für die Teilnahme bei der Agentur für Arbeit

Wenn Sie keinen Ausbildungsplatz in einem Betrieb bekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung bei einem Maßnahmeträger teilnehmen.

Eine außerbetriebliche Berufsausbildung ist eine Alternative zu einer Ausbildung in einem Betrieb, wenn Sie noch keine Ausbildung gefunden haben und Sie keine Perspektive haben, wie es in Zukunft weitergehen soll.

Eine außerbetriebliche Berufsausbildung kommt für Sie auch dann in Frage, wenn Ihre betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung vorzeitig beendet wurde und die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung auch mit zusätzlicher Unterstützung derzeit nicht möglich ist. Sie können dann die Ausbildung bei einem Maßnahmeträger fortsetzen. Die bisherige Ausbildungszeit wird ­– wenn möglich – berücksichtigt.

Dabei ist es grundsätzlich egal, wie alt Sie sind.

Ihre außerbetriebliche Berufsausbildung findet in einem anerkannten Ausbildungsberuf statt. Freie Berufe sowie Pflegeberufe können nicht außerbetrieblich ausgebildet werden.

Ihre Ausbildung findet bei einem Maßnahmeträger statt. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit. Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung und sind sozialversichert.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch Berufsausbildungsbeihilfe bekommen.

Für den theoretischen Teil der Berufsausbildung besuchen Sie eine Berufsschule. Ihr praktischer Teil findet je nach Modell

  • grundsätzlich in den Werkstätten des Maßnahmeträgers statt einschließlich betrieblicher Ausbildungsphasen oder
  • grundsätzlich bei einem Ausbildungsbetrieb statt, mit dem der Maßnahmeträger kooperiert.

Bei der Ausbildung bei Ihrem Maßnahmeträger können Sie unter anderem

  • Nachhilfe in einzelnen Fächern oder beim Erlernen der deutschen Sprache,
  • Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen,
  • Unterstützung bei Alltagsproblemen,
  • vermittelnde Gespräche mit Ihren Ausbilderinnen oder Ausbildern, Lehrkräften und Eltern

erhalten.

Ein erfahrenes Team von Ausbilderinnen und Ausbildern, Lehrkräften und Sozialpädagoginnen und -pädagogen begleitet Sie während der gesamten Zeit. Sie entwickeln zusammen mit Ihnen einen ganz persönlichen Förderplan auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplanes.

Während der außerbetrieblichen Berufsausbildung wird Ihr Übergang in eine betriebliche Ausbildung gefördert.

Beim Vorliegen bestimmter Gründe können Sie Ihre Ausbildung auch in Teilzeit absolvieren.

Auch als junger Mensch mit Behinderungen können Sie an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung teilnehmen, wenn Ihr individueller Förderbedarf damit abgedeckt werden kann und Sie durch die Ausbildung am Arbeitsleben teilhaben können.

Sie können an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung teilnehmen, wenn

  • Sie Ihre Schulpflicht erfüllt haben, egal ob mit oder ohne Schulabschluss.
  • Sie noch keine Ausbildung gefunden und keine Perspektive haben, wie es in Zukunft weitergehen soll.
  • Ihre Eingliederung in eine betriebliche Berufsausbildung nicht mit ausbildungsbegleitender Unterstützung erreicht werden kann, zum Beispiel mit der Assistierten Ausbildung.
  • Sie lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind.

Zum Personenkreis der Lernbeeinträchtigten zählen Sie, wenn

  • Sie die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, aber keinen Schulabschluss besitzen,
  • Sie eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen besucht haben oder
  • Sie trotz Hauptschul- oder vergleichbarem Schulabschluss eine betriebliche Ausbildung wahrscheinlich nicht erfolgreich absolvieren können.

Zum Personenkreis der sozial Benachteiligten zählen Sie,

  • wenn erhebliche soziale, persönliche und/oder psychische Belastungen vorliegen und die Anforderungen einer betrieblichen Ausbildung deshalb nicht erreicht werden können.
  • Anhaltspunkte dafür können sein:
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Leistungsschwächen (zum Beispiel Lese- und Rechtschreibschwäche)
  • Alleinerziehende
  • straffällig gewordene junge Menschen
  • junge Menschen, bei denen eine Suchtproblematik vorlag
  • junge Menschen mit Migrationshintergrund mit Sprachdefiziten oder bestehenden Eingewöhnungsschwierigkeiten in einem fremden Umfeld.

Wenn Sie Ihre Ausbildung in einer außerbetrieblichen Berufsausbildung fortsetzen wollen, weil Ihr betriebliches oder ein anderes außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet wurde, müssen Sie nicht zum Personenkreis der Lernbeeinträchtigten oder sozial Benachteiligten zählen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass Sie Ihre Ausbildung innerhalb des Vertragszeitraumes der Maßnahme beenden können und ein freier Platz vorhanden ist.

Besondere Voraussetzungen für Ausländerinnen oder Ausländer:

Als Ausländerin oder Ausländer können Sie die Förderung unter Berücksichtigung der bereits aufgeführten Voraussetzungen grundsätzlich bekommen, wenn Sie in Deutschland eine Ausbildung machen oder arbeiten dürfen – es sei denn, es greifen gesetzlich vorgegebene Förderausschlüsse. Dies können Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit erfragen.

Sie haben keinen Anspruch auf die Teilnahme an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung, wenn Sie

  • vor maximal 5 Jahren nach Deutschland gekommen sind, um zu arbeiten, zu studieren oder eine Ausbildung zu machen,
  • gestattet oder geduldet sind.

Als neu einreisende förderungsberechtigte Ausländerin oder neu einreisender förderungsberechtigter Ausländer können Sie grundsätzlich nach einer Aufenthaltsfrist von 3 Monaten gefördert werden.

An einer außerbetrieblichen Berufsausbildung können Sie nach einem persönlichen Gespräch bei der Agentur für Arbeit, bei Erfüllen der Fördervoraussetzungen, bei Vorhandensein einer entsprechenden Maßnahme und eines freien Platzes teilnehmen.

  • Wenden Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit und vereinbaren Sie ein Gespräch. Nutzen Sie dazu gerne die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit, um einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren oder Dokumente und Nachweise online bequem und sicher zu übermitteln.
    • Sollten Sie Leistungen nach den SGB II erhalten, ist für Sie das Jobcenter zuständig.
    • Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters finden Sie über den Dienststellenfinder. Sie hängt von Ihrem Wohnort ab.
  • Vor Ort nimmt die Berufsberaterin oder der Berufsberater der Agentur für Arbeit Ihre Daten auf und prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung erfüllen.
  • Ist das der Fall, benennt die Berufsberaterin oder der Berufsberater der Agentur für Arbeit den für Ihre Teilnahme geeigneten Bildungsträger.
  • Die Agentur für Arbeit informiert den Maßnahmeträger darüber, dass Sie bei ihm eine Ausbildung beginnen werden.
  • Sie werden vor Ausbildungsbeginn von dem Maßnahmeträger zu einem Abstimmungs- beziehungsweise Aufnahmegespräch eingeladen.
  • Sie schließen einen Ausbildungsvertrag mit dem Maßnahmeträger ab.
  • Wenn der praktische Teil Ihrer Ausbildung in einem Betrieb stattfindet, schließen Sie zusätzlich einen Kooperationsvertrag mit Ihrem Maßnahmeträger und dem Betrieb ab.
  • Der Maßnahmeträger informiert Sie schriftlich über Ihren Ausbildungsbeginn und Ausbildungsort und darüber, was Sie zum Start benötigen.

Keine

Die Zugangsvoraussetzungen werden in der Regel im Beratungsgespräch geklärt. Sollte Ihre Berufsberaterin oder Ihr Berufsberater nicht gleich feststellen können, ob Sie an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung teilnehmen können, fragen Sie nach, wie lange die Klärung dauert. Grundsätzlich dauert die Bearbeitung nicht länger als 3 Monate. (0 bis 3 Monate)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)