Artikel vom 26.01.2023
Übermittlungssperren
Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Die Eintragung von Übermittlungssperren können Sie entweder online oder durch persönliche Vorsprache (aktuell nur mit Termin) unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes im Bürgerbüro der VG Schöllkrippen vornehmen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.
Fleckenstein
1. Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
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