Übermittlungssperren
Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Die Eintragung von Übermittlungssperren können Sie entweder online (Antrag auf Errichtung einer Übermittlungssperre) oder durch persönliche Vorsprache (aktuell nur mit Termin) unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes im Bürgerbüro der VG Schöllkrippen vornehmen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.
Schöllkrippen, den 14.01.2021
Willi Fleckenstein
1. Vorsitzender
Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Kontakt
Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben