18. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Bayerischer Untermain (1)
18. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Bayerischer Untermain (1);
Neufassung des Kapitels 5.2 „Energie“ - Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) i.V.m. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG)
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain hat am 01.10.2024 beschlossen, das Kapitel 5.2 „Energie“ des Regionalplans fortzuschreiben und das dafür erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Gemäß Art. 16 Abs. 1 BayLplG ist hierzu die Öffentlichkeit zu beteiligen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Planunterlagen werden in der genannten Zeit auf den Internetseiten der Regierung von Unterfranken unter Menüpunkt „Aktuelle Beteiligungsverfahren“ und des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain unter Menüpunkt „Windkraft“ eingestellt.
Gemäß § 9 Abs. 2 ROG sollen die Stellungnahmen bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 15.01.2025 elektronisch übermittelt werden. Zum Beteiligungsformular gelangen Sie über folgenden Link.
Gleichzeitig wird der Änderungsentwurf des Regionalplans einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß Art. 16 Abs. 3 Satz 1 BayLplG i.V.m. § 9 Abs. 2 Satz 4 und Satz 5 ROG zur Einsicht ausgelegt bei
Landratsamt Aschaffenburg
Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg
Zimmer A-3.31/ 3. Stock
vom 15.11.2024 bis 15.01.2025
während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Freitag 8 – 12 Uhr, Donnerstag 14 – 17 Uhr)
Vor einer Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der 06021/394 30 20 erforderlich.
Während der Weihnachtsferien weisen wir auf die Schließzeiten des Landratsamtes Aschaffenburg vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 hin.
Es besteht auch die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme per E-Mail oder per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Bayerischer Untermain (c/o Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg).
Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens (Beschluss des Regionalen Planungsverbandes einschl. Regionalplanentwurf) wird gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayLplG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG in einem Abwägungsdokument festgehalten, das auf den o.g. Internetseiten veröffentlicht und bei der Regierung von Unterfranken – Höhere Landesplanungsbehörde – ausgelegt wird.
Mit Ablauf der Frist sind gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG).
Aschaffenburg, 29.10.2024
gez.
Dr. Alexander Legler
Landrat und Verbandsvorsitzender
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